Saatgut und Sorten als Gemeingüter

Saatgut und Sorten als Gemeingüter

Saatgut war bis zum Beginn des 20. Jahrhunderts eine Ressource, welche von Landwirt*innen als Gemeingut getauscht und daher im gemeinsamen Interesse vermehrt und genutzt wurde. Vielfältige Sorten wurden im regelmäßigen Nachbau erhalten und bei Bedarf auf den Feldern weiterentwickelt. Heute hat sich dies geändert. Durch einen Wandel in den rechtlichen Rahmenbedingungen für Züchtung und Saatgutproduktion entstand die Option, Sorten eigentumsrechtlich zu schützen. Damit einher ging die Entwicklung technischer Verfahren, um die Nachbaufähigkeit von Sorten zu beschränken. Durch diese Veränderungen wurden wirtschaftliche Erträge möglich, für die die natürlichen Eigenschaften von Saatgut und Sorten zuvor keine Grundlage geboten hatten. Es gab nun Rahmenbedingungen und Verfahren, um  Sorten und Saatgut von einem Gemeingut in den Status eines privaten Gutes zu überführen.

Durch privatwirtschaftliche Investitionen in die Züchtung wurden in der Folge hohe Ertragssteigerungen für Sorten erreicht, deren meist großflächiger Anbau allerdings von intensiven Pflanzenschutzmaßnahmen begleitet werden müssen. Die Dynamik des Marktes für Saatgut und Sorten ist heute von einer starken Marktkonzentration auf wenige große Anbieter geprägt. Die Ziele der Züchtung konzentrieren sich in dieser Marktkonstellation auf eine abnehmende Zahl leistungsfähiger Sorten. In der Folge ergeben sich aus Nachhaltigkeits-perspektive gravierende Probleme in Bezug auf den Verlust von Sortenvielfalt, Agrobiodiversität, Anpassungsfähigkeit an den Klimawandel sowie auf die Ernährungssouveränität.

Unsere Forschung bewegt die Frage, inwieweit gemeingüterbasierte Rechte an Saatgut und Sorten zur Lösung dieser Probleme im Pflanzenbau beitragen können. Wie kann ein „zweiter Weg“ neben der privatwirtschaftlichen Praxis ein Gegengewicht zu der einseitigen Ausrichtung schaffen?

Was wir machen

Um diese Fragen zu beantworten, ist es zunächst wichtig zu klären, was es genau bedeutet, Saatgut und Sorten als Gemeingüter zu behandeln. Durch die enge Kooperation mit unseren Praxispartnern erfahren wir, wie das Gemeingutkonzept durch Initiativen, Netzwerke und sozial ausgerichtete Unternehmen bereits heute als tragfähige Organisationsform genutzt wird. Wir verknüpfen die wissenschaftliche Perspektive eng mit den Anforderungen der praktischen Umsetzbarkeit und möglichen Reichweite. Neben dem Blick in die Praxis untersuchen wir die politisch-rechtlichen Rahmenbedingungen, die für die Handlungsspielräume von gemeingutbasierten Initiativen maßgeblich sind.

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