Intern. Sortenschutzabkommen und die Saatgutsouveränität von Kleinbauern

Intern. Sortenschutzabkommen und die Saatgutsouveränität von Kleinbauern

Seitdem die Welthandelsorganisation im Jahr 1995 das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) verabschiedet hat, sind die Mitgliedsstaaten verpflichtet, neue Pflanzensorten durch Patentrecht, ein effektives sui generis-System oder durch eine Kombination beider zu schützen. Das bekannteste sui generis-System ist das Übereinkommen des Internationalen Verbands zum Schutz von Pflanzenzüchtungen (UPOV). Seit dessen Gründung durch einige europäische Länder haben sich immer mehr Staaten der UPOV-Gemeinschaft angeschlossen, darunter auch viele Länder des Globalen Südens. Nichtsdestotrotz steht dieses Abkommen immer wieder in der Kritik, die Rechte der Züchter zu sehr in den Vordergrund zu stellen, während die Rechte der Bauern vernachlässigt werden.

Indiens sui generis-System

Auf Drängen der Zivilgesellschaft, hat sich die indische Regierung daher letztlich dazu entschlossen, nicht dem UPOV-Abkommen beizutreten, sondern ein eigenes sui generis-System zu entwickeln, sodass im Jahr 2001 der „Protection of Plant Varieties and Farmers‘ Rights Act“ (PPVFRA) verabschiedet wurde. Gemäß dem Titel kombiniert das Gesetz Züchterrechte und Bauernrechte. Dies ermöglicht es, verschiedenen Interessengemeinschaften gerecht zu werden und macht den indischen Sortenschutz weltweit einzigartig.

Unterschiedliche Auswirkungen der Systeme

Vor dem Hintergrund, dass es schon kurz nach der Verabschiedung des PPVFRA erste Überlegungen seitens der indischen Regierung gab, der UPOV-Gemeinschaft doch beizutreten, hat das Projekt RightSeeds im Rahmen einer Masterthesis die unterschiedlichen Auswirkungen des UPOV-Abkommens und des PPVFRA auf die Saatgutsouveränität (als Teil der Ernährungssouveränität) indischer Bauern und Bäuerinnen untersucht.

Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass das UPOV-Übereinkommen alle vier Dimensionen der Saatgutsouveränität beeinträchtigen würde, während diese unter dem PPVFRA weitestgehend gestützt und erhalten werden. Die vier Dimensionen umfassen:

  1. Das Recht, Saatgut aufzubewahren und wieder auszusähen;
  2. Das Recht, Saatgut zu teilen bzw. zu tauschen;
  3. Das Recht, Saatgut für die Züchtung neuer Sorten zu verwenden;
  4. Das Recht, sich an der Gestaltung der Saatgutpolitik zu beteiligen. (Kloppenburg 2014, S. 1234)

Eine Einschränkung der Bauernrechte in Indien wäre besonders folgenschwer: Indische Bauern und Bäuerinnen wechseln flexibel zwischen dem informellen und dem formellen System und somit auch zwischen geschützten und nicht geschützten Sorten. Unter UPOV würde dieses Ineinandergreifen der beiden Systeme auch zu Einschränkungen im informellen Saatgutversorgungssystem führen und dadurch die bäuerliche Saatgutsouveränität zusätzlich einschränken. Da ca. 85% des gesamten Saatguts in Indien informell und häufig durch ärmere (Klein-) Bauern vertrieben werden, würden diese Einschränkungen auch eine Verschlechterung der gesamten Ernährungssituation nach sich ziehen.

 

Foto: Pixabay

Relevanz für MASIPAG

Diese und ähnliche Prozesse in der Gesetzgebung anderer Länder werden vom Bauernnetzwerk MASIPAG auf den Philippinen mit hohem Interesse verfolgt. Denn auch in ihrem Land würde der Beitritt zu UPOV eine Verringerung der ohnehin schon schmalen Handlungsmöglichkeiten der Landwirte bedeuten. Ebenso wie in Indien, spielt das „informelle Saatgutsystem“ noch immer eine große Rolle für Kleinbauern in den Philippinen und ist Grundlage der Arbeit unseres Praxispartners MASIPAG. Aufbewahrung und Tausch von Saatgut, selten sogar Züchtung, ist dank MASIPAG auf den Höfen ihrer Mitglieder wieder eine gängige Praxis, welche die Unabhängigkeit der Landwirte sichert. Die Philippinen haben bereits ein strenges Sortenschutzgesetz, das eng an die UPOV Bestimmungen angelehnt ist. Eine wichtige Ausnahme besteht jedoch darin, dass (Klein-) Bauern und Bäuerinnen auch Saatgut geschützter Sorten für die Nutzung auf dem eigenen Land untereinander austauschen und sogar verkaufen dürfen. Man fürchtet daher, dass ein UPOV Beitritt diese Ausnahmeregelung, die die Rechte von Landwirt*innen gegenüber großen Züchtern stärkt, aushebeln könnte. Durch das zunehmende Ineinandergreifen des formellen und informellen Saatgutsystems, könnte ein neues sui-generis System (wie z.B. UPOV) auf den Philippinen auch für MASIPAG-Mitglieder in ihrer Arbeit für Sortenvielfalt und Ernährungssouveränität starke Auswirkungen haben.

Quellen:

Kloppenburg, Jack (2008): Seed, Sovereignty, and the Via Campesina: Plants, Property, and the Promise of Open Source Biology 2008. Online verfügbar unter https://dces.wisc.edu/wp-content/uploads/sites/128/2013/08/2008-Seeds-and-Sovereignty.pdf, zuletzt geprüft am 22.02.2019.

Kloppenburg, Jack (2014): Re-purposing the master’s tools: the open source seed initiative and the struggle for seed sovereignty. In: The Journal of Peasant Studies 41 (6), S. 1225–1246. DOI: 10.1080/03066150.2013.875897.

Autorinnen: Franziska Velt, Svenja Puls

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